Deine Fahrschule in
Stuttgart – Feuerbach
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UNSERE LEISTUNGEN
Dein Start in die Freiheit beginnt hier!
INTENSIVKURS
01
Du kannst es kaum abwarten loszufahren? Dann melde Dich hier für unsere Intensiv-/Ferienkurse an und absolviere den Führerschein in Bestzeit.
Kraftfahrzeug
02
Lächle für die Kamera, wenn Du Deinen Führerschein in den Händen hältst. Wir bilden Dich für die Klassen B, BF17, BE und B96 aus.
FAHRSCHULE SCHILLE
ÜBER 20 JAHRE ERFAHRUNG
Schon seit Gründung unserer Fahrschule legen wir höchsten Wert darauf, die Interessen unserer Fahrschüler zu vertreten und unser Wissen weiterzugeben. Wir geben immer 100% bei eurer Ausbildung, damit wir euer Ziel gemeinsam schnellstmöglich erreichen können. Diese Vorgehensweise perfektionieren wir nun seit mehr als 20 Jahren, stets darauf bedacht nicht nur euer Wissen, sondern auch uns selbst weiterzuentwickeln und immer auf dem neuesten Stand zu sein. Wir begleiten Fahrschüler auf dem Weg zu ihrem Führerschein der verschiedensten Klassen. Unsere Erfahrung bringt unsere Fahrschüler schnellstmöglich und sicher auf die Zielgerade. Wir wissen worauf es ankommt und unser Wissen geben wir gerne weiter!
Deine VORTEILE
Erfahrung
Bei uns profitierst du von über 20 Jahren Erfahrung in dieser Branche. Wir geben unser gefestigtes Know How umfassend und gerne an unsere Schüler weiter.
Transparenz
Wir kommunizieren stets offen und ehrlich. Keine versteckten Kosten und offene Kommunikation über Lernbedarf und -fortschritte haben für uns einen hohen Stellenwert.
Aktuell
Unsere Fachkompetenz halten wir stets auf dem neuesten Stand. Durch stetige Fort- und Weiterbildungen entspricht unser Angebot immer den aktuellen Marktgegebenheiten.
AUSBILDUNGSKLASSEN
Mit uns erreichst du dein Ziel!
Gerne beantworten wir auch weitere Fragen, rund um die jeweiligen Voraussetzungen der verschiedenen Führerscheinklassen. Bei uns kannst du dich auf eine vollumfängliche Vorbereitung auf deine Prüfungen freuen, damit du bestens vorbereitet starten kannst. Mit uns und unserer Erfahrung an deiner Seite gibt es nichts, was zwischen dir und deinem Führerschein steht!
Intensivkurs
Ferienkurs
Du möchtest deinen Führerschein in kurzer Dauer mit abgestimmtem Zeitplan und schneller Zielerreichung absolvieren? Kein Problem! Ob für Schüler in den Ferien oder für Berufstätige im Urlaub, wir zeigen dir deine Möglichkeiten gerne in einem persönlichen Beartungsgespräch auf und erstellen einen auf deine Berüfnisse zugeschnittenen Zeitplan, der dich schnell udn effektiv an dein Ziel bringt.
Kraftfahrzeug
Klasse B/BF17 (Führerschein mit 17)
Kraftfahrzeuge
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen:
AM & L
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen
Die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen:
keine
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen
Die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen:
keine
Motorrad
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter:
24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Eingeschlossene Klassen:
A2, A1 & AM
Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
16 JahreAMmit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht:
Übergangsrecht:Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1 & AM
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
Übergangsrecht:Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
Keine
Klasse MOFA
Fahrräder mit Hilfsmotor
Mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mindestalter:
15 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
Keine
HALL OF FAME
DEIN FÜHRERSCHEIN IST ZUM GREIFEN NAH!
WIR STÄRKEN DEINEN RÜCKEN
FAHRSCHULWECHSEL ODER MPU?
Wir bieten auch die Möglichkeit zum Fahrschulwechsel, sollte dieser aufgrund eines Wohnortwechsels oder aus anderen Gründen notwendig bzw. gewünscht sein. Auch MPU-Absolventen sind herzlich bei uns willkommen, wir unterstützen auf dem Weg zurück zum Führerschein. Mithilfe unserer über 20-jährigen Erfahrung unterstützen wir flexibel in jeder Lage und finden für jedes Problem eine Lösung.
KUDENSTIMMEN
DAS sagen unsere Fahrschüler über uns
Sehr kompetente Fahrschule, der Antrag war nach zwei Wochen durch. Der Theorieuntericht war auch bei trockenen Themen immer interessant. Ich habe meine Praxisstunden und meine praktische Prüfung bei der Sebi gemacht, alles wurde in Ruhe erklärt und beigebracht. Nur dur Sebi habe ich aufs erste mal bestanden.
Tim Hilligardt
Die Fahrschule ist super! Ich konnte direkt nach der Anmeldung zum Theorie Unterricht und es hat voll Spaß gemacht dort teilzunehmen.
Fahrstunden hatte ich bei David, der wirklich der netteste, geduldigste und humorvolle Fahrlehrer ist! Es hat immer mega viel Spaß gemacht und ich empfehle die Fahrschule auf jeden Fall weiter! David sollte eigentlich 10 Sterne bekommen!
Charlotte Mende
Wirklich eine gute Fahrschule!
David ist ein sehr geduldiger und kompetenter Fahrlehrer mit dem die Fahrstunden immer Spaß gemacht haben. Ich habe mich immer gut aufgehoben gefühlt, gute Tipps bekommen und wurde stets motiviert. Sehr weiterzuempfehlen!
Lilian Köhnlechner
KARRIERECHANCE
Wir suchen Verstärkung!
Du bist bereits ambitionierte(r) Fahrschullehrer(in) oder das Fahren und insbesondere die Fahrlehre haben dich schon immer begeistert? Wir suchen stets Verstärkung für unser junges und dynamisches Team! Auch bei Interesse an einer Ausbildung als Fahrschullehrer(in) sind wir der richtige Ansprechpartner.
vollzeitanstellung
Fahrlehrer
Werde ein Teil unseres Teams
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir dringend Fahrlehrer (m/w/d) der Klassen B/BE (A).
Was wir bieten:
- sehr gutes Gehalt mit einem sicheren Arbeitsplatz
- flexible Arbeitszeiten
- ein Diensthandy
- bezahlte Fortbildungen
Anforderungen:
- Fahrlehrerschein für Klassen B/BE evtl. A
- Motivation
- Freundlichkeit
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Freude am Beruf
AUSBILDUNG
Ausbildung zum Fahrlehrer
Werde ein Teil unseres Teams
Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in erfolgt zweistufig. Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE müssen vor Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis u.a. eine Lehrprobe im theoretischen und praktischen Unterricht bestehen. Zur Vorbereitung auf die Lehrprobe müssen Bewerber neben der bereits absolvierten Ausbildung in einer Fahrlehrerfachschule eine Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule durchführen. Wir sind bereits seit 2005 anerkannte Ausbildungsfahrschule.
Begleitung durch Ausbildungsfahrlehrer
Nach der Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt die 4,5-monatige Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule. Unsere Ausbildungsfahrlehrer begleiten den „Fahrlehrer im Praktikum” durch die Phasen der Ausbildung und Prüfung. Nach einer Hospitationsphase bilden Bewerber Fahrschüler/innen eigenständig aus, geben theoretischen und praktischen Unterricht, erst in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und später alleine und fahren auch Prüfungen.
Gewissenhafte Ausbildung
Unsere Ausbildungsfahrlehrer bilden den Inhaber der befristeten Fahrlehrerlaubnis sorgfältig aus. Wir lassen den theoretischen und praktischen Unterricht unter Anleitung durchführen, beaufsichtigen und geben Hilfestellung.
Der Bedeutung des Praktikums bei der Ausbildung unseres Nachwuchses in diesem pädagogischen Beruf möchten wir mit einer hochwertigen Ausbildung in unserer Ausbildungsfahrschule Rechnung tragen.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie verfügen sowohl über die körperliche als auch über die geistige Eignung für diesen Beruf (dies können Sie durch ein ärztliches Gutachten nachweisen).
- Sie haben bereits eine Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf abgeschlossen oder können eine gleichwertige Bildung vorweisen (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife).
- Sie eignen sich pädagogisch und fachlich als Fachlehrer (der Nachweis erfolgt hier normalerweise durch ein polizeiliches Führungszeugnis).
- Sie haben einen Führerschein der Klasse, für die Sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten.
- Sie besitzen seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein).
KONTAKTFORMULAR
JETZT UNVERBINDLICH ANFRAGEN!
Du hast noch Fragen oder interessierst dich für eine bestimmte Führerscheinklasse? Schicke uns gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular und wir melden uns umgehend bei dir!
ADRESSE
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70469 Stuttgart
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ÖFFNUNGSZEITEN
Theorie
MO – DO 19:00 – 20:30 Uhr
Büro
DI – DO 17:00 – 19:00 Uhr
Fahrschule Schille © 2022
NUR BEGRENZTE ANZAHL PLÄTZE VERFÜGBAR
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